AGB

 

Liebe Kunden,

 

Lottas Torten ist ein Online Cake Studio, das auf Bestellung frisch backt. Jede Torte wird individuell für unsere Kunden kreiert, weshalb wir in unserem Studio keine Kuchen zur Verkostung anbieten.

 

Gerne vereinbaren wir Beratungstermine per Telefon oder aber Du nutzt direkt das Anfrageformular.

 

Wir bitten Dich vorab Inspirationen zur Beratung vorzubereiten und im Idealfall an info@lottastorten.de zu schicken. Hier ist es mit Blick auf besondere Veranstaltungen wie Hochzeiten sinnvoll, etwaige Einladungskarten, Bilder vom Hochzeitskleid, das Blumenbouquet, die anvisierte Dekoration sowie die Gästezahlen mitzubringen. Auch solltest Du Dir zuvor Gedanken über das Budget der anzufertigenden Hochzeitstorte bzw. der anderen von uns angebotenen Produkte machen. Wir beraten Dich gerne und umfassend über unsere Produktpalette sowie Preise. Hilfreich ist es, wenn Du bereits die Fragen aus unserem Anfrageformular beantworten kannst.


Besondere Hinweise für unsere Produkte

Die Ware sollte kühl, trocken und geruchsfrei gelagert werden. Du erhälst von uns detaillierte Informationen zur Lagerung im Rahmen der Beratung. Unsere Torten können nicht verzehrfähige Bestandteile, wie etwa Floristenbänder, Plastikdübel, Zahnstocher und ähnliches beinhalten. Unsere mehrstöckigen Torten sind mit nicht verzehrfähigen Plastik- oder Holzdübeln gestützt und müssen vor dem Servieren entfernt werden. Auf Wunsch dekorieren wir gerne Deine Torte mit frischen Blumen. Diese müssen ebenfalls vor dem Verzehr entfernt werden (es sei denn es handelt sich um essbare Blumen). Lottas Torten haftet nicht für den Fall, dass Blumen oder Teile von Blumen oder etwaige Deko mitgegessen werden.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Für alle Lieferungen und Leistungen von „Lottas Torten“ © gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1. Vertragsschluss und Preise

Mit Deiner Bestellung der Ware, z.B. durch Bestätigung des Angebots, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Preis richtet sich u.a. nach der tatsächlichen Größe sowie dem dekorativen Aufwand des jeweiligen Produktes bzw. der vereinbarten Summe zum Zeitpunkt Deiner Bestellung. Etwaige Nachforderungen wegen späterer Änderungswünsche bleiben hiervon unberührt. Bei der Lieferung der Ware fallen zuzüglich Lieferkosten an, die sich nach der Entfernung von und zu unserem Betrieb richten.

 

2. Zahlung bzw. Fälligkeit der Gesamtsumme

Wir bitten unsere Kunden bei Eingang der Rechnung den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, spätestens jedoch bis 4 Wochen vor der vereinbarten Fertigstellung bzw. Lieferung/Abholung Deiner Bestellung. Dies kann entweder vor Ort in bar oder per Überweisung auf unser Bankkonto geschehen. Die Bankdaten findest Du auf der Rechnung. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen und ist der Käufer (= die Käuferin) telefonisch oder per Email nicht zu erreichen, so behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Etwaige Stornokosten bleiben davon unberührt. Bei Geschäftskunden kann die Zahlung auch per Rechnung erfolgen. Die Zahlungsart wird bei der Bestellung festgelegt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen.

 

3. Wichtige Fristen für Änderungswünsche Deiner Bestellung

Etwaige Änderungswünsche mit Blick auf die Form, das Design und die Art der Torte können – unter Einhaltung wichtiger Ausschlussfristen – auch noch nach der Bestellung berücksichtigt werden, aber nur, wenn Du uns diese frühestmöglich mitteilst. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass unsere Hochzeitstorten eine lange Herstellungs- und Planungsphase benötigen, zumal wir als kleiner Betrieb nur eine limitierte Anzahl von Bestellungen aufnehmen. Wichtig ist, dass die endgültige Version Deiner Bestellung bis spätestens 4 Wochen vor der Herstellung feststeht und uns auch mitgeteilt werden muss. Danach können wir nur noch – nachfolgend näher bestimmte – Änderungswünsche berücksichtigen. In Deinem eigenen Interesse solltest Du uns vor allem bei Hochzeitstorten daher mindestens 3 bis 6 Monate vor der anvisierten bzw. vereinbarten Fertigstellung kontaktieren, falls ein Änderungsbedarf besteht.

Ungeachtet der vorstehenden Geschäftsbedingungen sind folgende Fristen zu beachten: Erfahrungsgemäß können bis maximal 4 Wochen vor Fertigstellung der Produkte „leichte Änderungen“ noch vorgenommen werden. Das betrifft in erster Linie Änderungen bzgl. der Farbe, Geschmackssorte sowie kleine Designdetails. Demgegenüber können größere Anpassungen wie etwa die Änderung von 3-stöckig auf etwa 1-stöckig, der Personenanzahl oder personalisierten Deko-Elementen nur vor der genannten 4-Wochen-Frist noch getätigt werden. Sollten wir bereits mit der Fertigung bzw. Zusammenstellung der Materialien begonnen haben, besteht nach Ablauf der 4-Wochen-Frist kein Anspruch auf eine Anpassungen. Daneben sind Anpassungen für die Geschmackssorte bis maximal 2 Wochen vorher möglich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Anpassungen nur im Ermessen von Lottas Torten möglich! Bitte beachte, dass bei sehr kurzfristigen Bestellungen, d.h. 1 bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Lieferdatum keine Anpassungen mehr möglich sind.

 

4. Stornofristen und -kosten

Falls Du Deine Bestellung stornieren willst, bitten wir Dich, uns dies unverzüglich mitzuteilen, und zwar bis spätestens 12 Wochen vor dem Beginn der Anfertigung Deiner Bestellung. Bei Stornierung bis zu 12 Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro berechnet.

Danach bzw. bei nicht rechtzeitiger Stornierung bis zu 8 Wochen vor Beginn der Fertigstellung wird die Anzahlung (25% der Gesamtsumme) nicht zurückerstattet. 6 Wochen vorher 50% und 2 Wochen vorher 80%. Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein, wird der Betrag in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Rückerstattung des Restbetrages bzw. der Anspruch hierauf hängt auch davon ab, welche Arbeiten wir bereits geleistet haben. Falls bereits Arbeiten oder die Bestellung von Materialien sowie Lebensmitteln getätigt wurden, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

Bei Bestellung von Hochzeitstorten behalten wir uns vor, bei Stornierung unabhängig von der zeitlichen Frist eine Anzahlung in Höhe von 25% einzubehalten.

Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356 BGB zu, weil es sich um verderbliche Waren handelt, vgl. § 312 d Abs. 4 Ziff. 1 BGB.

 

5. Abnahme und Gefahrübergang sowie Rüge- und Reklamationspflicht

Der Käufer hat die bestellte Ware bei der Übergabe abzunehmen und diese auf Mängel zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen können nur umgehend bei der Annahme bzw. Auslieferung geltend gemacht werden. Diese müssen auf dem Liefer- bzw. Abholschein vermerkt werden, um von uns später anerkannt zu werden. Letzteres gilt auch, wenn Du mit dem Produkt unzufrieden bist, falls bspw. das Design, die Farbe oder der Geschmack vom vereinbarten bzw. bestellten Produkt erheblich abweichen. Hier weisen wir vorab darauf hin, dass alle unsere Produkte frisch für Dich vor Ort individuell angefertigt werden. Abweichungen der angegebenen Größen und Gewichte, Aussehen und Text bzw. Logo sind wegen der handwerklichen Bearbeitung daher nicht immer vermeidbar. Daher gibt es keinen Anspruch auf Minderung oder sonstige Gewährleistungsrechte, sofern diese nicht offensichtlich, d.h. für jedermann und ohne weiteres auf den ersten Blick ersichtlich sind . Kleinere bzw. unbedeutende Abweichungen sind daher stets hinzunehmen, wenngleich wir stets bemüht sind die Abweichungen so gering wie möglich zu halten.

Kann die Ware aus Gründen, die nicht von Lottas Torten zu vertreten sind, nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, so ist Lottas Torten berechtigt, vom Käufer den vollständigen Kaufpreis zu verlangen. Die Kosten des Rücktransports und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer.

Bestellungen können vom Kunden selbst abgeholt werden. Informationen zur Lieferung und Lagerung der Produkte werden bei der Abholung zur Verfügung gestellt.

Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Wertminderung, Beschädigung und des Untergangs der Ware geht mit deren Übergabe an den Käufer bzw. Empfänger über. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Ware nach Auslieferung ist der Käufer selbst und ausschließlich verantwortlich.

Wir haften nicht für Mängel infolge einer fehlerhaften Lagerung oder eines fehlerhaften Transports der Produkte durch den Käufer.

 

6. Lieferung der Ware nur an korrekte Anschrift

Es besteht die Möglichkeit unseren Lieferservice gegen einen Aufpreis in Anspruch zu nehmen. Falls Du eine Lieferung wünscht, bitten wir Dich uns das rechtzeitig mitzuteilen – spätestens 4 bis 6 Wochen vor der Lieferung. Die zusätzlich anfallenden Kosten richten sich nach der Entfernung von unserem Betrieb sowie den Besonderheiten der Torte (s.o.). Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin sowie Ort. Terminänderungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Die Lieferadresse wird durch den Käufer schriftlich mitgeteilt. Diese muss vollständig sein und einen Ansprechpartner (d.h. Empfänger) vor Ort beinhalten. Für Fehler in der Lieferadresse wie auch fehlende Ansprechpartner (Empfangsbevollmächtigte) vor Ort haftet der Käufer. Der Lieferort muss frei zugänglich, d.h. mit dem Lieferfahrzeug direkt anfahrbar sein.

Wird eine Sendung wegen einer nicht korrekten Lieferanschrift zurückgeschickt oder verbleibt bei uns im Studio und wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber mit der korrekten Anschrift erneut ausgeliefert, so werden die Versandkosten dem Kunden erneut in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für längere Wartezeiten durch z.B. nicht Antreffen der Ansprechpartner o.Ä. Kann die Sendung weiterhin nicht zugestellt werden, sind wir berechtigt, die Sendung zur Abholung durch einen Empfangsberechtigten innerhalb einer angemessenen Frist bereitzuhalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen einzufordern.

 

7. Ausleihen von Präsentationsgegenständen

Für die Präsentation sowie für den Transport Deiner Torten kannst Du einen Teil unseres Equipments wie z.B. Tortenständer und Etageren sowie Isoboxen gegen eine Leihgebühr sowie einer Sicherheitsleistung ausleihen. Letztere bekommst Du rückerstattet, wenn Du die Leihgegenstände innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem tatsächlichen Verleihdatum – unbeschädigt sowie gereinigt – zurückbringst. Werden die Leihgegenstände nicht ordnungsgemäß bzw. pünktlich zurückgebracht, so wird eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet und mit der geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet. Gleiches gilt für Beschädigungen der Leihgegenstände.

 

8. Haftung

Unsere Haftung wegen Schadensersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen infolge von Mängeln der Lieferung bzw. Leistung sowie Verletzung sonstiger außervertraglicher Pflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Übrigen auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss für uns erkennbar waren. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

 

Zusatz: Wir können die rechtzeitige Lieferung durch die Einschränkungen in den Corona-Zeiten leider nicht garantieren.

 

9. Kostenelementeklausel

Verändert sich der Preis eines einzelnen Kostenelements (zum Beispiel eines oder mehrerer Vorprodukte oder die Lieferung), so behalten wir uns vor auch den Preis des Endproduktes anzupassen, jedoch nur insoweit als sich die bei dem jeweiligen Vorprodukt eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirkt.

 

10. Aufrechnung

Der Käufer kann gegen Forderungen von Lottas Torten mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Lottas Torten.

 

12. Bildrechte

Die von uns zur Verfügung gestellten Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.